WAS TUN IM TRAUERFALL?
Aufgaben, Formalitäten und mehr
Seit 1991 sind wir als familiengeführtes Bestattungsinstitut am Markt vertreten und unterstützen Hinterbliebene beim Verlust eines geliebten Menschen. Verpflichtung und Anspruch sind für all unsere Mitarbeiter die Qualität in der verantwortungsvollen täglichen Arbeit, hohes Niveau im pietätvollen Umgang mit den anvertrauten Verstorbenen und einfühlsamer Kontakt zu den trauernden Angehörigen.
Unser Institut verfügt über mehrere Niederlassungen mit modernen Kundenberatungs- und Ausstellungsmöglichkeiten im Rhein-Main-Taunus-Gebiet. So erreichen Sie uns genau dort, wo Sie uns brauchen. Als zertifizierter Bestattungsfachbetrieb unterstützen wir Sie bei der individuellen Gestaltung der Trauerfeier, u.a. mit eigens hergestellter Trauerfloristik.

Diese Internet-Information ersetzt nicht die erforderliche persönliche Beratung mit den Angehörigen bzw. dem Versorgekunden. Wir nehmen uns die Zeit, Ihnen in schweren Stunden beizustehen.
Jeder kommunale Friedhof hat eigene, von anderen abweichende Bestimmungen in seiner Friedhofsordnung und auch unterschiedlichste Preise seiner Dienstleistungen und im Angebot befindlichen Gräber-Arten und Nutzungsmöglichkeiten.
Für ein später stattfindendes Trauergespräch mit den bestattungspflichtigen Angehörigen zur Vorbereitung der Trauerfeier und Beisetzung halten Sie ggf. folgende Unterlagen bereit:
- Leichenschauschein vom Arzt (brauner oder weißer Umschlag und bräunlicher, äußerer L-Schein)
- Heiratsurkunde einzeln oder im Familienstammbuch
- Geburtsurkunde bei Ledigen
- Personalausweis mit aktueller Wohnsitz-Eintragung oder aktuelle Bescheinigung der örtlichen Meldebehörde
- Sterbeurkunde des ggf. bereits verstorbenen Ehepartners
- Chip-Karte der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse oder der Zusatz-Krankenkasse
- Rentenanpassungsmitteilung (aktuell, Renten-Nr.)
- Schwerbeschädigten-Ausweis, Nachweis von Versorgungsbezügen
- Urkunde über das Grabnutzungsrecht bei einer schon vorhandenen Grabstelle
- Scheidungsurteil mit Rechtskräftigkeitsvermerk des Gerichts (bei erfolgter Scheidung/nicht bei Wiederverheiratung)
- Ggf. Versicherungspolicen über Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
- Bei vorhandenem Bestattungs-Vorsorge-Vertrag die entsprechenden Dokumente
Deshalb kann ohne Kenntnis Ihrer persönlichen Wünsche und Festlegungen für eine Bestattung auch keine telefonische Preisanfrage pauschal beantwortet werden.
Wir informieren und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich und fachlich kompetent. Jeder Trauerfall ist individuell und unterscheidet sich vom anderen. Pauschalvergleiche sind ungenau und oft irreführend. Wir raten in jedem Fall zu einem persönlichen Gespräch mit entsprechender Beratung und Aufklärung.



Qualifikationen
Wir sind Mitgliedsunternehmen im Bestatterverband Hessen e. V. im BDB, Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. und lizenzierter Partner der Deutschen Bestattungs-Vorsorge Treuhand AG. Neben unseren Standorten arbeiten wir ebenfalls in Frankfurt a. M., benachbarten Städten und Gemeinden, im gesamten Rhein-Main-Taunus-Gebiet und deutschlandweit.
Im europäischen Ausland helfen uns qualifizierte Kooperationspartner und Berufskollegen durch Zusammenarbeitsverträge des BDB mit den dortigen nationalen Bestatterverbänden.
