Das Thema Tod wird oft verdrängt. Wenn es dann doch passiert, sind die Hinterbliebenen meistens in einer emotionalen Ausnahmesituation und völlig ratlos. Leider gibt es Dinge, die man trotz des Schmerzes regeln muss. Haben Sie davor keine Angst - wir helfen Ihnen.
Sobald ein Arzt den Tod Ihres Angehörigen festgestellt und den Leichenschauschein ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt hat rufen Sie uns an. Die Leichenpapiere sind vom Arzt am Todesort zu belassen und uns dann bei der Abholung des Verstorbenen zu übergeben.
Für ein später stattfindendes Trauergespräch mit den bestattungspflichtigen Angehörigen zur Vorbereitung der Trauerfeier und Beisetzung halten Sie ggf. folgende Unterlagen bereit:
Diese Internet-Information ersetzt nicht die erforderliche persönliche Beratung mit den Angehörigen bzw. dem Versorgekunden. Wir nehmen uns die Zeit, Ihnen in schweren Stunden beizustehen.
Jeder kommunale Friedhof hat eigene, von anderen abweichende Bestimmungen in seiner Friedhofsordnung und auch unterschiedlichste Preise seiner Dienstleistungen und im Angebot befindlichen Gräber-Arten und Nutzungsmöglichkeiten.
Deshalb kann ohne Kenntnis Ihrer persönlichen Wünsche und Festlegungen für eine Bestattung auch keine telefonische Preisanfrage pauschal beantwortet werden.
Wir informieren und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich und fachlich kompetent. Jeder Trauerfall ist individuell und unterscheidet sich vom anderen. Pauschalvergleiche sind ungenau und oft irreführend. Wir raten in jedem Fall zu einem persönlichen Gespräch mit entsprechender Beratung und Aufklärung.
Wir sind Mitgliedsunternehmen im Bestatterverband Hessen e. V. im BDB, Mitglied im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V. und lizenzierter Partner der Deutschen Bestattungs-Vorsorge Treuhand AG. Neben unseren Standorten arbeiten wir ebenfalls in Frankfurt a. M., benachbarten Städten und Gemeinden, im gesamten Rhein-Main-Taunus-Gebiet und deutschlandweit.
Im europäischen Ausland helfen uns qualifizierte Kooperationspartner und Berufskollegen durch Zusammenarbeitsverträge des BDB mit den dortigen nationalen Bestatterverbänden.